Last Updated on 14. April 2018 by Jacek
Kündigung wegen Krankheit, wegen Krebs
Wann der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen kann ist im Arbeitsrecht ganz klar festgelegt:
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unter anderen dann berechtigt, wenn das betriebliche Interesse erheblich beeinträchtigt ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn nicht planbar ist, wann der Arbeitnehmer wieder zur Arbeit kommt und daher keine Überbrückungsmaßnahmen möglich sind. Dann wäre der Betriebsablauf empfindlich gestört und es müsste beispielsweise jemand extra eingestellt werden. Dies wären krankheitsbedingte erhebliche Zusatzkosten für den Arbeitgeber, genauso wie ein längerer Produktionsausfall oder dergleichen. Dies ist dem Arbeitgeber zumindest auf Dauer nicht zuzumuten und eine krankheitsbedingte Kündigung wäre als rechtens.
Auch bei einer negativen Prognose darf der kranke Arbeitnehmer gekündigt werden. Dafür muss sich der Arbeitgeber aber einen genauen Überblick über die Krankheit des Arbeitnehmers verschaffen. Er muss also erkennen können, wie das Ausmaß der Erkrankung ist. Dabei haben Sie ihn als Arbeitnehmer zu unterstützen. Der Arbeitgeber muss versuchen Ihnen, wenn möglich, einen Arbeitsplatz zu bieten, der Ihrem Leiden gerecht wird. Das kann beispielsweise auch der Tausch eines Arbeitsplatzes sein. Nur wenn dazu absolut keine Möglichkeit besteht, dürfte er Ihnen krankheitsbedingt kündigen.
So müssen Angestellte beispielsweise mehrere Jahre regelmäßig mehr als sechs Wochen krankgeschrieben sein. In diesem Fall kann es für den Arbeitgeber unzumutbar sein, den Angestellten weiter zu beschäftigen.
Das gleiche gelte, wenn bei einem Arbeitnehmer wegen einer Langzeiterkrankung in den nächsten Jahren kein Wiedereinstieg in den Job zu erwarten ist. Ein Beispiel kann ein Bauarbeiter sein, der nach einem Unfall querschnittsgelähmt ist und deswegen nicht mehr auf ein Gerüst klettern kann.
Wer eine krankheitsbedingte Kündigung erhält, sollte auf jeden Fall schnell handeln: „Eine Kündigungsschutzklage muss drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden, sonst gilt diese nach dem Gesetz als unwirksam“, erklärt Hensche.
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber aber auch eine Interessenabwägung durchführen. Hier spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit, welche Ursache die Krankheit hat, Unterhaltsverpflichtungen und auch die Arbeitsplatzsituation eine Rolle.
Generell kann man sagen: aus Krankheitsgründen kann nicht so einfach gekündigt werden.
Ausnahmen gibt es wenn es sich um einen kleinen Betrieb mit maximal 5 Mitarbeitern handelt oder um eine Firma die dann finanziellen Probleme bekommen würde.
Bei allen anderen Firmen geht die Kündigung erst dann, wenn die Prognose für die Zukunft negativ ist.
Nach einer erfolgter Behandlung erhält der Arbeitgeber bis zu 50% Lohn/Gehalt/Eingliederungszuschuss von der Krankenkasse, oder auch eine Förderung zur beruflichen Weiterbildung.
Nach der ersten 6 Wochen der Krankheit zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, was die Firma finanziell entlastet.