Schwerbehinderung bei Krebs

Schwerbehinderung bei Krebs, Vorteile und Nachteile

Eine Krebserkrankung kann zu bleibenden Behinderungen führen. Für den Ausgleich für die Beschränkungen wegen Schwerbehinderung bei Krebs hat der Gesetzgeber ein Schwerbehindertenausweis vorgesehen und viele vorteilhafte Gesetze beschlossen

Schwerbehinderung bei Krebs

Jeder Mensch mit einer Krebserkrankung hat den gesetzlichen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis wird nach der Diagnose zuerst für fünf Jahre erteilt.

Bei einem GdB von 20, 30 oder 40 gilt ein Patient als behindert.
Ab einem GdB von 50 gilt ein Patient als schwerbehindert und kann für sich Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Als Behinderung im Sinne des Gesetzes wird nicht die Erkrankung oder Gesundheitsstörung betrachtet, sonder die Auswirkungen.
Behindert sind nach dem Gesetz Menschen, „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“ (§ 2 SGB IX).

Anders gesagt, Behindert sind Menschen, die aus einer Gesundheitsstörung länger als 6 Monate am Leben in der Gesellschaft behindert sind.

Grad der Behinderung, GdB Tabelle

Die  wird mit einem so genannten „Grad der Behinderung“ (GdB) bewertet und hat nichts mit der Leistungs-Fähigkeit am Arbeitsplatz zu tun. Sie ist vom Beruf unabhängig.

Grad der Schwerbehinderung bei Krebs wurde definiert in „Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die durch Artikel 18 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) geändert worden ist“.

Auszüge aus den „GdB Tabellen” für verschiedene Krebsarten  =>  am Ende der Seite

Die komplette Tabelle ist hier zu anschauen: => Schwerbehinderung-GdB

 

Schwerbehindertenausweis

Seit 2013 gibt es in Deutschland ein neue Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat aus Plastik und enthält den Nachweis der Schwerbehinderung auch in englischer Sprache. Die anderen

Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung bei Krebs

Der alte Schwerbehindertenausweis kann gegen das neue getauscht werden. Ferner wird auf dem neuen Ausweis auch für Menschen mit einer Sehbehinderung ein entsprechender Schriftzug in Brailleschrift aufgebracht: „sch-b-a“.

Der alte Schwerbehindertenausweis behält auch weiterhin seine Gültigkeit und muss erst nach der regulären Frist (von insgesamt 5 Jahren) ausgetauscht werden. Die mit dem Ausweis verbundenen Rechte bleiben unverändert.

Daten und Fakten
• Ausweis alt 13,5 mal 9,5 Zentimeter aus Papier
• Ausweis heute aus Plastik im Bankkartenformat (weiterhin kostenlos)
• Beiblatt mit Wertmarke wird ebenso wie der Ausweis im ID1-Format ausgestellt, allerdings nicht in Plastik, sondern auf Papier
• neuer Ausweis kann seit dem 1.1.2013 ausgestellt werden (Ausweisausgabe erfolgt durch die Länder)
• seit 1.1.2015 werden nur noch die neuen Ausweise ausgestellt
• vorhandene alte Ausweise bleiben gültig. Es müssen also nicht alle im Umlauf befindlichen SB-Ausweise umgetauscht werden

Zusätzlich wegen Metastasen in der Wirbelsäule werden Merkzeichen G und B vergeben.

Merkzeichen G: erhebliche Gehbehinderung

Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

 

Die Feststellung der Schwerbehinderung bei Krebs erfolgt seit 2009 bei einem Versorgungsamt. Dafür ist ein Antrag notwendig, auf dessen einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird.
Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis bekommt man bei den zuständigen Versorgungsämtern, eventuell auch bei den Bezirksämtern. Die Formulare sind oft auch im Internet zum Download.

Die Feststellung der Schwerbehinderung bei Krebs beim Versorgungsamt wird geregelt durch
„Versorgungsmedizin-Verordnung“, die von Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgegeben wird. Über den folgenden Link als PDFkann die Verordnung eingesehen werden kann:
=> VersorgungsmedizinischeGrundsätze


Eine Krebserkrankung
wird am Anfang der Erkrankung, unabhängig von den tatsächlich vorliegenden Einschränkungen und Funktionsstörungen meistens (aber nur für begrenzte Zeit, Heilungsbewärung) mit einem GdB von mindestens 50 bewertet, bei Krebserkrankung  in höheren Stadien (z.B. mit Metastasen) : mindestens 80.
Danach wird der Grad der Behinderung entsprechend dem Gesundheitszustand angepasst (gesenkt).

Das bedeutet, an Krebs erkrankte Menschen sind schwerbehindert, haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und stehen unter dem besonderen Schutz des Schwerbehindertengesetzes.

Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.

Die Heilungsbewährung beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Tumor durch Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie (Primärtherapie) beseitigt wird. In der Zeit der Heilbewährung wird der GdB, den man sonst bekommen würde, „künstlich” angehoben. Er liegt immer bei mindestens 50.

Nach dem Ablauf der Heilungsbewährung wird der Grad der Behinderung (GdB) erneut festgestellt.
Bei einer Schwerbehinderung bei Krebs, unter Heilungsbewährung, wird die tatsächliche Behinderung zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ausweises nicht bewertet, sondern nur eine pauschale GdB Einstufung aufgrund der Tumorart vorgenommen.
Kurz vor Ablauf der Heilungsbewährung erhalten die Betroffenen ein Formular (Anhörungsbogen) von der zuständigen Stelle der Versorgungsverwaltung mit der Aufforderung, Angaben über ihren Gesundheitszustand zu machen und die Namen der behandelnden Ärzte anzugeben. Jetzt wird es die tatsächliche Behinderung festgestellt.

Widerspruch

Wenn man Schwerbehinderung bei Krebs mit dem Bescheid für anerkannte GdB nicht zufrieden ist, kann man ein Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch oder Klage beim Sozialgericht haben bis zur rechtskräftigen Entscheidung aufschiebende Wirkung (§ 116 SBB IX).
Das Gilt für die Schwerbehinderteneigenschaft und den Grad der Behinderung.

 

Schwerbehindertenausweises entfristen

Wenn der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt wurde ist eine Entfristung bei Versorgungsamt zu beantragen, wenn der Krebs sich ausbreitet und Metastasen gebildet hat.

Beispiel der Anerkannt wurde, befristete Schwerbehindertenausweises wurde neu als Unbefristet ausgestellt:

An Versorgungsamt …
Sehr geehrte Herr …,
bitte um Überprüfung, ob der Schwerbehindertenausweis unbefristet ausgestellt sein kann.
Mein …-Krebs ist leider nicht mehr heilbar und breitet sich weiter aus.
PET-CT Untersuchungen entdeckten mehrere Metastasen, vor allem in ……

Verschlimmerungsantrag

Bevor ein Neuaufstellungs- oder Verschlimmerungsantrag (beim unbefristeten Schwerbehindertenausweis) gestellt wird:
genau prüfen, ob bisher festgestellte Behinderung unverändert eingestuft wird, damit keine Gefahr für eine Herabsetzung entsteht.

Lesen Sie auch: => Schwerbehinderung bei Krebs   Kündigung wegen Krankheit


Schwerbehindertenausweis Vorteile

Das Behinderten-Pauschbetrag

Bei der Steuererklärung (Einkommen- und Lohnsteuer): Jahrespauschbetrag, d.h. keine Zwölftelung

ab dem Veranlagungszeitraum 2021 gilt die verdoppelte Behindertenpauschbeträge

  • GDB 20 Höhe Pauschbetrag in Euro 384 (neu)
  • GDB 30 Höhe Pauschbetrag in Euro 620 (alt 310, nur unter bestimmten Bedingungen)
  • GdB 40 Höhe Pauschbetrag in Euro 860 (alt 430, nur unter bestimmten Bedingungen)
  • GdB 50 Höhe Pauschbetrag in Euro 1.140 (alt 570)
  • GdB 60 Höhe Pauschbetrag in Euro 1.440 (alt 720)
  • GdB 70 Höhe Pauschbetrag in Euro 1.780 (alt 890)
  • GdB 80 Höhe Pauschbetrag in Euro 2.120 (alt 1.060)
  • GdB 90 Höhe Pauschbetrag in Euro 2.460 (alt 1.230)
  • GdB 100 Höhe Pauschbetrag in Euro 2.840 (alt 1.420)

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale ab 2021

Anstelle des bisher aufwändigen Einzelnachweises behinderungsbedingter Fahrtkosten, wird seit 01.01,2021 ein Pauschbetrag eingeführt:

  • Einen Pauschbetrag von 900 € können alle Personen mit einem GdB von 80 oder mit einem GdB von 70 und zusätzlich dem Merkzeichen G geltend machen.
  • Menschen mit Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder „TBl“: Pauschale 4.500 €. Die 900 € können nicht zusätzlich abgesetzt werden.

Der Pflege-Pauschbetrag erhöht sich auf 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Zudem werden für Pflegegrad 2 und 3 Steuer Pauschbeträge von 600 und 1.100 € eingeführt.

am Arbeitsplatz

  • Eine Woche zusätzlicher Urlaub
  • Freistellung von Mehrarbeit
  • Erweiterter Kündigungsschutz
    • wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht
    • vorläufiger Kündigungsschutz nach 3 Wochen ab Eingang des Antrages beim Versorgungsamt, wenn keine weiteren Unterlagen angefordert werden müssen. Ansonsten erst nach ca. 4–6 Wochen ab Antragseingang, ggf. auch später.
  • Deputatsnachlass bei Lehrern/Lehrerinnen (an Stelle des Zusatzurlaubes)
  • Bevorzugte Einstellung/Beschäftigung bei Bewerbungsverfahren
  • Bei Schwierigkeiten wegen Krankheit/Behinderung am Arbeitsplatz kann ggf. die Beratung durch
    einen Integrationsfachdienst in Anspruch genommen werden.
  • Ggf. Möglichkeit von Arbeitsplatzausstattung

Ein behinderter Arbeitnehmer, bei Behinderungsgrad von mindestens 70  ( von mindestens 50 wenn die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind: Merkzeichen G oder aG), kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte die nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten oder alternativ 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten absetzen.

 

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten (z.B. bei einer 5-Tage-Woche) einen Zusatzurlaub von 5 Tagen.

Urlaubsgeld gibt es nur wenn dies tariflich vereinbart ist.
Schwerbehinderte Menschen, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate im Kalenderjahr andauert, haben Anspruch auf vollen Zusatzurlaub

Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten Schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Arbeitet er z.B. an 4 Tagen in der Woche, stehen ihm auch nur 4 Tage Zusatzurlaub zu. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf z.B. 6 Tage, beträgt der Zusatzurlaub ebenfalls 6 Tage. Auch bei Teilzeitarbeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (z.B. 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Die Urlaubsdauer ist aber stets auf eine Arbeitswoche begrenzt.

Der Arbeitnehmer erhält den Anspruch auf den vollen gesetzlich vorgeschriebenen Erholungsurlaub erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 Bundesurlaubsgesetz/BUrlG = 6-monatige Wartezeit).
Beginnt das Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres, steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Teilurlaub zu (§ 5 Abs. 1a – c BUrlG). Dies bedeutet 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses.

 

Buchtipp !!!

Behinderung und Teilhabe: Alle Leistungen und Rechte (Reihe Recht)
Taschenbuch, 180 Seiten
Ausgabe 2018 von Karl-Friedrich Ernst (Autor) .

Mit allen wichtigen Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018.

Dieser Ratgeber leistet Orientierungshilfe und liefert schwerbehinderten Menschen die Informationen, die sie brauchen, um ihre Rechte gegenüber Behörden und am Arbeitsplatz wahrzunehmen.
– Alles über den Schwerbehindertenausweis und die Einstufung
– Leistungen zur Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft
– Angebote für behinderte Kinder und Jugendliche – Hilfe bei Streitigkeiten mit Behörden und Arbeitgeber

 

Euro-WC-Schlüssel für behindertengerechte Toiletten

Viele öffentliche Behinderten-WCs sind mit einer einheitlichen Schließanlage ausgerüstet, die mit dem sogenannten EURO-Schlüssel genutzt werden können.

Der Euro-WC-Schlüssel passt an Autobahntoiletten, an Toiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern (in Niederlande paßt nicht).

Der Schlüssel wurde von der CBF Darmstadt (Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.) entwickelt.
Der Schlüssel wird an Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen.

Den Schlüssel erhält man, wenn Schwerbehindertenausweis beinhaltet:

  • das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
  • G und 70% aufwärts, 80, 90 oder 100%

Den EURO-Schlüssel  kann man gegen eine Gebühr  beim CBF Darmstadt bestellen.

Die Preise sind:

  • EUR 23,- für einen EURO-Toilettenschlüssel oder
  • EUR 30,- für den Schlüssel und das Verzeichnis „DER LOCUS“
  • EUR 8,- für den Behindertentoilettenführer „DER LOCUS“ als Einzelexemplar

„DER LOCUS“ enthält über 6.700 Toilettenstandorte in Deutschland und Europa.
Porto und Verpackung sind darin enthalten.

Online-Bestellsystem unter: www.cbf-darmstadt.de

Die Kopie des Schwerbehindertenausweises bitte mit schicken an folgende Adresse:

CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstr. 123a
64293 Darmstadt

oder per Fax an: 06151 – 812281


Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze in Frage stellen. Bei einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent können Sie früher in Rente gehen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden, vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben und am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin ab 63 Jahren ohne Abschlag die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen.
Das Gleiche gilt, wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Vorgezogene Altersrente

Bereits schon 3 Jahre früher kann Altersrente wegen Schwerbehinderung bei Krebs beantragt werden. Für jeden Monat, den die Rente vorgezogen wird, wird die Rente um je 0,3 % gekürzt. Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, d.h. sie fällt mit dem Erreichen der Altersgrenze nicht weg und führt nach dem Tod des Versicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.
Maximaler Abschlag liegt bei 10,8 Prozent.

Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aufgrund einer Krebserkrankung nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren und eine Umschulung nicht in Frage kommt, können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen: im vollen Umfang oder nur anteilsmäßig.
Die Grundvoraussetzungen  sind:

  • Regelaltersgrenze für die Altersrente (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) ist noch nicht erreicht.
  • Durch Rehabilitation kann die Erwerbsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden.
  • Sie sind nicht zustande mindestens sechs Stunden pro Tag zu arbeiten.
  • Sie sind mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

 

Bahn und Bus Fahrten

Sschwerbehinderte Personen mit einem GdB ab 70 erhalten die BahnCard 25 und die Bahncard 50 zum ermäßigten Preis.

Schwerbehinderte Menschen, die das  Merkzeichen G, aG, Gl, B oder H und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke  haben, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden.
Diese Wertmarke können Sie für ca. 40 Euro je Halbjahr bzw. 80 Euro für ein ganzes Jahr beim Versorgungsamt bekommen.

Anstelle der Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr können die Inhaber des Merkzeichens G auch eine Ermäßigung ihrer KFZ-Steuer um 50 Prozent beanspruchen.

Wertmarke für Nahverkehr

Mit einer Wertmarke sind die Schwerbehinderten berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr. Sie brauchen das Merkzeichen G in ihrem Ausweis.
Die Wertmarke ist beim Versorgungsamt zu erwerben. Der Preis kann unterschiedlich hoch sein, zwischen 70 und 100 Euro pro Jahr. In Region Stuttgart kostet die Marke 91 € im Jahr.

Zu den kostenlosen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs mit Wertmarke zählen:

  • Straßenbahnen,
  • Busse des Nahverkehrs,
  • Stadtbahnen,
  • U-Bahnen,
  • S-Bahnen,
  • Nahverkehrszüge von nichtbundeseigenen Eisenbahnen,
  • sowie die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn
    • Regionalbahn (RB)
    • Regionalexpress (RE)
    • Interregioexpress (IRE)

 Finanzielle Unterstützung durch Härtefonds

Falls Sie aufgrund einer Krebserkrankung in finanzielle Not geraten, können Sie kurzfristig eine finanzielle Hilfe beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe beantragen.

Je nach Bedürftigkeit liegen die Zuwendungen zwischen 300 und 750 Euro und werden in der Regel nur einmalig ausbezahlt.
Hier mehr Infos: => Härtefonds

Schwerbehinderung bei Krebs, Auszüge aus der GdB Tabelle für verschiedene Krebsarten

Schwerbehinderung bei Krebs, Grad der Behinderung wurde in den GdB Tabellen genau definiert

Auszüge aus den „GdB Tabellen” für Brustkrebs

Auszüge aus den „GdB Tabellen” für Prostatakrebs

 

Darmkrebs

Schwerbehinderung bei Darmkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 10.2.2.

Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

 

GdB/GdS

GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung eines malignen Darmtumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 oder von lokalisierten Darmkarzinoiden

50

GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)

70-80

GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren

wenigstens 80

GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)

100

 

Lungenkrebs

Krankheiten der Atmungsorgane stehen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 8.3, Lungentransplantation und Lungenkrebs unter Punkt 8.4.

Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion

GdB/GdS

Einschränkung geringen Grades: das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen [5-6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte, Blutgaswerte im Normbereich

20-40

Einschränkung mittleren Grades: das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen [3-4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz

50-70

Einschränkung schweren Grades: Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz

80-100

 

Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines Bronchialtumors ist in den ersten 5 Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdB/GdS

Während der Heilungsbewährung

mindestens 80

Während der Heilungsbewährung bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren bis schweren Grades

90-100

 

Malignes (bösartiges) Melanom der Haut

Hautkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 17.13.

Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten 5 Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. Ausnahmen gibt es z.B. bei Basalzellkarzinomen, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ.

GdB/GdS

Nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I ([pT1 bis T2] pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien (pT1 bis T2) pN0 bis N2 M0

50

In anderen Stadien

80

Bauchspeicheldrüse

Schwerbehinderung bei Bauchspeicheldrüsenkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 10.3.6.

Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion) je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand, Häufigkeit und Ausmaß der Schmerzen

GdB/GdS

ohne wesentliche Beschwerden, keine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands

0-10

geringe bis erhebliche Beschwerden, geringe bis mäßige Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands

20-40

starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche bis ausgeprägte Herabsetzung des Kräfte- und Ernährungszustands

50-80

Nach teilweiser oder vollständiger Entfernung der Bauchspeicheldrüse sind ggf. weitere Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. bei Diabetes mellitus, Osteopathie, oder infolge chronischer Entzündungen der Gallenwege, Magenteilentfernung und Milzverlust) zusätzlich zu berücksichtigen.

 

Nach Entfernung eines malignen Bauchspeicheldrüsentumors ist in den ersten 5 Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten

100

Non-Hodgkin-Lymphome

Non-Hodgkin-Lymphome stehen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 16.3.

Chronische lymphatische Leukämie und andere generalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome

GdB/GdS

  • mit geringen Auswirkungen (keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Behandlungsbedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz)

30-40

  • mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)

50-70

  • mit starken Auswirkungen, starke Progredienz (z.B. schwere Anämie, ausgeprägte Thrombozytopenie, rezidivierende Infektionen, starke Milzvergrößerung)

80-100

 

Lokalisierte niedrigmaligne (niedrig-bösartige) Non-Hodgkin-Lymphome

GdB/GdS

Nach Vollremission (Beseitigung des Tumors) für die Dauer von 3 Jahren (Heilungsbewährung)

50

 

Hochmaligne (hoch-bösartige) Non-Hodgkin-Lymphome

GdB/GdS

  • bis zum Ende der Intensiv-Therapie

100

  • nach Vollremission (Beseitigung des Tumors) für die Dauer von 3 Jahren (Heilungsbewährung)

80

Magenkrebs

Schwerbehinderung bei Magenkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 10.2.1.

 

GdB/GdS

Teilentfernung des Magens, Gastroenterostomie, mit guter Funktion, je nach Beschwerden

0-10

Teilentfernung des Magens, Gastroenterostomie, mit anhaltenden Beschwerden (z.B. Dumping-Syndrom, rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum)

20-40

Totalentfernung des Magens ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands je nach Beschwerden

20-30

Totalentfernung des Magens bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands und/oder Komplikationen (z.B. Dumping-Syndrom)

40-50

Nach Entfernung eines malignen Magentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

 

Während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung eines Magenfrühkarzinoms

50

Während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung aller anderen malignen Magentumoren je nach Stadium und Auswirkung auf den Allgemeinzustand

80-100

 

Harnblasenkrebs

Schwerbehinderung bei Blasenkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 12.2.3.

Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdB/GdS

GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter
Belassung der Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G1

50

GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren

 
  • nach Entfernung im Stadium Tis oder T1 (Grading ab G2)

50

  • nach Entfernung in den Stadien (T2 bis T3a) N0 M0

60

  • mit Blasenentfernung einschließlich künstlicher Harnableitung

80

  • nach Entfernung in höheren Stadien

100

 

 

GdB/GdS

Relative Harninkontinenz: leichter Harnabgang bei Belastung (z.B. Stressinkontinenz Grad I)

0-10

Relative Harninkontinenz: Harnabgang tags und nachts (z.B. Stressinkontinenz Grad II-III)

20-40

Völlige Harninkontinenz

50

Völlige Harninkontinenz bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit

60-70

Harninkontinenz nach Implantation einer Sphinkterprothese mit guter Funktion

20

 

Nierekrebs

Schwerbehinderung bei Nierenkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 12.1.4.

Nach Entfernung eines malignen (bösartigen) Nierentumors oder Nierenbeckentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdB während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren

GdB/GdS

  • nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom) im Stadium T1 N0 M0 (Grading G1)

50

  • nach Entfernung eines Nierenbeckentumors im Stadium Ta N0 M0 (Grading G1)

50

GdB während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom)

 
  • im Stadium (T1 [Grading ab G2], T2) N0 M0

60

  • in höheren Stadien

mind. 80

GdB während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung eines Nierenbeckentumors einschließlich Niere und Harnleiter

 
  • im Stadium (T1 bis T2) N0 M

60

  • in höheren Stadien

mind. 80

GdB während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren nach Entfernung eines Nephroblastoms

 
  • im Stadium I und II

60

  • in anderen Stadien

mind. 80

 

Leukämien

Schwerbehinderung bei Leukämien stehen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 16.5 und 16.6, Knochenmark- und Stammzelltransplantation unter 16.8.

 

Myeloproliferative und myelodysplastische/myeloproliferative Neoplasien

Auswirkungen dieser bösartigen Bluterkrankungen auf andere Organsysteme sind zusätzlich zu bewerten.

Chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-positiv

GdB/GdS

Im Stadium der kompletten hämatologischen, kompletten zytogenetischen und molekularen Remission (z.B. ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen)

10-20

Im Stadium der kompletten hämatologischen Remission je nach Ausmaß der zytogenetischen Remission (z.B. gelegentliche Transfusionen)

30-40

Im chronischen Stadium, auch bei Krankheitsbeginn (im ersten Jahr der Therapie), bei fehlender Remission oder bei Rezidiv je nach Organvergrößerung, Anämie, Thrombozytenzahl und in Abhängigkeit von der Intensität der Therapie (z.B. andauernde Transfusionensbedürftigkeit und rezidivierende Infektionen)

50-80

In der akzelerierten Phase oder in der Blastenkrise (z.B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit, häufige Infektionen, Blutungsneigung, leukämische Transformation)

100

 

Atypische chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-negativ; chronische Neutrophilen-Leukämie; chronische myelomonozytäre Leukämie

GdB/GdS

Im Stadium der kompletten hämatologischen Remission

40

Im chronischen Stadium, auch bei Krankheitsbeginn (im ersten Jahr der Therapie), ist die Teilhabebeeinträchtigung insbesondere abhängig vom Ausmaß der Organvergrößerung und Anämie, der Thrombozytenzahl und der Intensität der Therapie

50-80

In der akzelerierten Phase oder in der Blastenkrise

100

 

Chronische Eosinophilen-Leukämie/Hypereosinophilie-Syndrom

GdB/GdS

Die Teilhabebeeinträchtigung ist insbesondere abhängig vom Ausmaß der Organomegalie, Hautbeteiligung, Blutbildveränderungen und Nebenwirkungen der Therapie.

mindestens 50

 

Akute Leukämien

 

GdB/GdS

Im ersten Jahr nach Diagnosestellung (Erstdiagnose oder Rezidiv; insbesondere während der Induktionstherapie, Konsolidierungstherapie, Erhaltungstherapie)

100

Nach dem ersten Jahr bei unvollständiger klinischer Remission

100

Nach dem ersten Jahr bei kompletter klinischer Remission unabhängig von der durchgeführten Therapie, für die Dauer von 3 Jahren (Heilungsbewährung)

80

Danach ist der GdS nach den verbliebenen Auswirkungen (insbesondere chronische Müdigkeit, Sterilität, Neuropathien, Beeinträchtigung der Entwicklung und kognitiver Funktionen) zu bewerten.

Knochenmark- und Stammzelltransplantation

 

GdB/GdS

Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzell-Transplantation

GdB/GdS entsprechend der Grundkrankheit

Nach allogener Knochenmark-Transplantation für die Dauer von 3 Jahren (Heilungsbewährung)

100

Nach den oben genannten Phasen ist der GdB/GdS nach den verbliebenen Auswirkungen und dem eventuellen Organschaden zu bewerten

jedoch mindestens 30

 

Eierstockkrebs

Schwerbehinderung bei Eierstockkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 14.3.

 

GdB/GdS

Im ersten Jahr nach Diagnosestellung (Erstdiagnose oder Rezidiv; insbesondere während der Induktionstherapie, Konsolidierungstherapie, Erhaltungstherapie)

100

Nach dem ersten Jahr bei unvollständiger klinischer Remission

100

Nach dem ersten Jahr bei bei kompletter klinischer Remission unabhängig von der durchgeführten Therapie, für die Dauer von 3 Jahren (Heilungsbewährung)

80

 

Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke

GdB/GdS

Ohne Kinderwunsch und ohne wesentliche Auswirkung auf den Hormonhaushalt – immer nach der Menopause

10

Im jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch oder bei unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls durch Substitution

20-30

 

Nach Entfernung eines malignen (bösartigen) Eierstocktumors ist in den ersten 5 Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten

GdB/GdS

Nach Entfernung im Stadium T1 N0 M0

50

In anderen Stadien

80

 

Hirntumoren

Schwerbehinderung bei Hirntumoren steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 3.3.

 

Der GdS von Hirntumoren ist vor allem von der Art, der Schwere, der Ausdehnung und der Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig.

Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z.B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdS allein nach dem verbliebenen Schaden.

GdB/GdS

Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist

mindestens 50

Maligne Tumoren (z.B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom)

mindestens 80

Das Abwarten einer Heilungsbewährung von 5 Jahren kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (z.B. Medulloblastom) in Betracht. Während dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung

50

 

Die komplette Tabelle für Grad der Behinderung ist hier zu anschauen: => Schwerbehinderung-GdB

 

Schlagwörter: GdB Tabelle, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung bei Krebs

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39 Kommentare

  1. Hallo , bei mir wurde eine kutane und systemische Mastozytose diagnostiziert, diese ist nicht heilbar, da hätte ich gern gewusst ob ich einen schwerbehinderten Ausweiß beantragen kann.

    • Da aufgrund der systemischen Mastozytose starke Auswirkungen auf eine Vielzahl von Organen und Gewebsfunktionen vorliegen und auch übermäßige seelische Belastungen zu berücksichtigen sind, ist ein GdB von 50 angemessen und erforderlich.
      Also beantragen, evevntuell Widerspruch

  2. Hallo, wie ist das bei einem serösen Borderline-Tumor in einem Eierstock? pT1a, FIGO Stadium IA
    Eierstock und beide Eileiter wurden bereits entfernt.
    Jetzt folgt noch die Entfernung von dem zweiten Eierstock und das große Netz (Omentum majus).

    Danke für die Antwort im Voraus.

    • Hallo,
      meiner Meinung nach es steht Ihnen 50 Grad Behinderung unter Berücksichtigung einer Heilungsbewährung von 5 Jahren.
      Also nach 5 Jahren wird vermutlich die Behinderung auf 20 bis 30 Grad runtergestuft.

  3. Guten Tag, mein Sohn 11 Jahre hatte ein Hodgin Lymphom, mit Chemo NOv20-Mai21 behandelt. Nun hat er als Folge Fatiquesyndrom und Osteoknerose (Wassereinlagerungen in den Knochen der Füße) und daher immer Schmerzen. Wie gehe ich nun mit dem Schreiben des Amts vor, das eine Stellungnahme bezüglich der Grades der Behinderung möchte, haben Sie einen Tipp für mich?

    • Guten Tag.
      In der Stellungnahme den Krankheitsverlauf, Diagnose, Behandlungen, aktuellen Gesundheitszustand beschreiben. Man darf bisschen übertreiben.
      Dazu als Kopie alle wichtige medizinische Berichte, am besten mit Marker die wichtigsten Passagen Kennzeichnen.
      Nach der Entscheidung ist es immer noch möglich ein Widerspruch zu legen und auch Antrag auf Verschlechterung zu stellen

  4. Hallo, mein Mann hat synoviales sarkom im rechten Unterarm. Wird operiert und seine Muskeln werden mitentfernt. Das heißt, dass er sein Beruf nicht mehr ausüben kann. Hat er auch ein Anspruch auf eine Behinderung? Wenn ja, wie viel Prozent kriegt er?

    • Hallo,
      Grad der Behinderung hat nichts mit der Arbeitsunfähigkeit; dafür gibt es Arbeitsunfähigkeitsrente.
      Die Krebserkrankung selbe ist ein Grund für mindestens 50 GDB, also für eine Schwerbehinderung. Möglich sich auch höhere GDBs.
      Wie viel wird es tatsächlich, wird es auf der Basis von Ärztlichen Berichten beurteilt.

  5. Hallo,
    es geht um den Darmkrebs von meiner Mutter Diagnose vom 2016 hat da auch einen Ausweis mit 50GdB erhalten mit der Frist bis zum Februar 2019. Nun haben wir diesen verlängern lassen und haben heute den Bescheid bekommen das Sie nur 20 (unbefristet)bekommt. Sie hat allerdings noch massive Beschwerden (Bewegungseinschränkung, Tragekraft, Nabe, oft Bauchschmerzen) nach der OP war auch 2016 und 2018 in Reha dies bezüglich. Hat auch allergisches Asthma dazu bekommen 2017. Ist dies richtig?

    • Hallo,
      wenn es um den Darmkrebs geht, es ist in Ordnung, dass nach der Heilungsbewährung das Behinderungsgrad auf 20GdB reduziert wurde.
      Wegen diesen allen Beschwerden ist allerdings möglich einen Widerspruch zu legen.
      Für den Widerspruch müssen Sie allerdings ärztliche Berichte mitschicken, aus denen zu lesen ist, dass die alle Beschwerden Lebensqualität mindern und weiter behandelt werden.

  6. Guten Tag,

    mir wurde im Nov.2018 ein Oropharynx-Carcinom (Stadium pT2 L0 V0 Pn0 R0 pN1 (5/47, ece-) cM0 Stad. II) entfernt.

    Demnächst geht’s zur Reha und ich würde gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Welchen GdB werde ich erhalten können?

    Gruß P

    • Hallo, Guten Tag,
      da bin ich mir nicht sicher.
      Vermutlich werden Sie 50 GDB erhalten mit Heilungsbewährung von 2 oder 5 Jahren, abhängig davon, was entfernt wurde und wie stark sind Sie durch die OP beeinträchtigt. Leider kenne ich keine genaue Angaben.
      Ich kann mir aber Vorstellen, dass mit der OP Bewertung pN1 5/47 können Sie auch högere GdB erhalten, bis 80, mit Heilungsbewährung von 5 Jahren.

      In jedem Fall beantragen Sie die Schwerbehinderung so bald es möglich, sammeln Sie Berichte und eventuell können Sie Widerspruch einlegen.
      Gruß, Jacek

  7. Christian Reischl

    Guten Tag,
    Ist Hodenkrebs auch auf dieser Liste? Operative Entfernung eines Hodens mit anschliesender einmaliger Chemotherapie.

    • Hallo, Hodenkrebs wird genauso bewertet wie andere Krebsarten:

      Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
      GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
      nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen
      Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 50

      GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung
      eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 50

      nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 60

      in höheren Stadien 80

  8. Hallo,
    ich bin im Jahr 2014 an Gebärmutterhalskrebs erkrankt und mir wurden einige Lymphknoten und die Gebärmutter entfernt. die Lymphknoten waren allesamt nicht befallen und ich bin R0 operiert. Ich brauchte keine Chemotherapie. Allerdings schwoll mein Bein an, da die Lymphe nicht mehr so gut abtransportiert wurde. Ich bekam nach der OP einen GdB von 60 zugeteilt. Im Jahr 2016 hatte ich eine Lymphknotentransplantation mit leichtem Erfolg. Nun steht der GdB zur
    Neubeurteilung. Ich will ihn unbedingt behalten wegen der Vergünstigungen und vorzeitigem Renteneintritt. Habe mich zur Kur angemeldet, vielleicht können die mir noch einige Diagnosen mitgeben.
    Was kann ich noch tun? Ich bin 43.

    • Hallo,
      leider können Sie nichts anderes Tun, als das was Sie schon machen.
      Ihre GDB 60 werden Sie vermutlich nicht behalten können, bekommen Sie nach der Prüfung vermutlich noch GDB 30.
      Sammeln Sie weiterhin alle mögliche Arztberichte.
      Meiner Erfahrung nach, bis Sie 63 Jahre Alt werden, werden Sie genug Belege haben, um beim Versorgungsamt erneut eine Verschlechterung zu beantragen und GDB von mindestens 50 zu bekommen.

  9. Hallo,
    hatte Anfang 2014 Gebärmutterhalskrebs ohne Metastasen und ohne
    Chemo. Mir wurden viele Lymphknoten entfernt, weshalb ich ein
    Ödem im Bein habe.Deshalb wurden mir Lymphknoten in das Bein transplantiert,allerdings ganz weg ist das Ödem nicht. Ich habe
    GdB 60 und möchte diesen behalten,weil ich mit 63 in Rente gehen
    will.Ich bin 43. Habe nun eine Kur beantragt, weil ich hoffe,dass
    mir dort Diagnosen zum Erhalt meines Gdb mitgegeben werden.
    Was soll ich tun?

  10. Hallo,
    ich hatte 2014 schwarzen Hautkrebs Stadium 1 und habe einen GDB von 50 % erhalten. Seither wurden immer wieder diverse Leberflecke/Hautstellen wegen Verdacht rausoperiert, aber mit negativem Befund. Kann Aufgrund der ständig neuen Operationen der Ausweis verlängert werden?? Das Versorgungsamt hat mir mitgeteilt, dass eine Überprüfung ansteht, bevor sie verlängern können.

    • Hallo,
      leider nicht. Nur bestätigte Befund oder weiterhin sich verbreitete Tumor der behandeln sein muß, oder bestehende Metastasen
      berechtigen für den Grad der Behinderung.
      Nach Heilung und der Prüfung wird der Grad der Behinderung runter gestuft.

  11. anneliese schnitzler

    hatte weissen Hautkrebs an der nase rechter nasenlügel weg wieder zugenäht
    dann 5 stellen rücken schulter amre und naken
    zwei wurden heute entfernt auch bazalzelkarzinom.
    bekomme ich wetere punkte im Schwerbehindertenausweis. habe schon Parkinson 80%?
    steht mir auch eine Reha/kur zu?

    • wegen Hautkrebs können Sie nur 50% bekommen, Sie haben schon 80%, die Prozente addieren sich nicht, so ich vermute dass Sie keine weitere punkte bekommen.

      AHB/REHA steht Ihnene zu

      • Moin!!

        50 GdS ist ein sehr hoher Wert. Wenn Du schon 80 hast und nun als höchsten Einzelwert noch 50 GdS bekommst, wird es auf sichere 100 GdS hinauslaufen.
        Natürlich wird es nicht addiert. Sondern verrechnet. Als erstes wird 50 Gds genommen, denn kommt der 2-höchste Wert dazu, denn der 3-höchste usw.
        Auf jeden Fall neue Antrag stellen.
        viel Erfolg!!!

  12. Hallo, ich habe bekommen meine GdB 80 schwerbehindertenausweis… Was kann ich tun mit ihm.. Meinte wenn ich fahre mit dem Zug oder Bus krig ich wenigstens Ticket billiger oder

    • Hallo,
      die wichtigste Vorteile sind:
      jährliche Steuerbegünstigung von 1.060 EUR.
      früher in die Rente gehen,
      Erweiterter Kündigungsschutz,
      5 Tage Zusatzurlaub,
      Sie können den Euro-WC-Schlüssel für behindertengerechte Toiletten kaufen,
      ermässigte Eintritt in Schwimbäder, Kinos, Theater, …

      Es ist möglich ab einem GdB ab 70 die BahnCard 25 und die Bahncard 50 zum ermäßigten Preis zu kaufen.

      Kostenlose Fahrten mit Regionalzug oder Bus stehen Ihnen zu, wenn Sie das Merkzeichen G, aG, Gl, B oder H in ihrem Ausweis haben.

  13. Hallo ich hätte auch eine Frage ich habe hatte 2014 ein Bassalionom an der Nase 2016 ein basalkarzionom neben der Nase und jetzt im Februar ein plattenefitelksrzionom neben der Nase war sehr tief mit Knochen Entnahme und durchtrennend vom Nerv so das jetzt rechts Nase Lippe und 4 Zähne taub sind und auch bleiben dazu kommen natürlich noch die Narben im Gesicht, habe Schwerbehindertenausweis gestellt und es wurden nur 30 Prozent festgestellt nach Entstehung vom Gesicht, aber nirgends mein Krebs? Danke für eueren Rat was ich machen kann

    • Hallo, in der GdB-Tabelle Punkt 17.13 steht:
      Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdS während dieser Zeit
      nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I ([pT1 bis T2] pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien (pT1 bis T2) pN0 bis N2 M0 : GdB 50

      Also es gibt GdB 50 nur bei Entfernung von Melanom und anderen Hauttumoren in den Stadien pT1 bis T2 (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ).
      Also keine GdB für Basalzellkarzinom.
      Ich sehe aber Möglichkeit für einen Widerspruch wegen Plattenepithelkarzinoms, wenn die Ausdehnung von Tumor um die 2 cm oder mehr war.

  14. Hallo bin 2011 und rezidiv 2015 an einem Solitär fibrosen Tumor im kleinen Becken operiert worden hatte erst 50%und seit 2015 80%..jetzt ist der krebs wieder gekommen mit Metastasen in der Milz..soll jetzt op und Bestrahlung laufen..wenn ich jetzt einen Verschlechterung beantrage..was bekommt man dann? Mfg

    • Hallo, bei Metastasen ist vorgesehen mindestens 80%. Bei mir haben sie auf 100% geändert, ich habe Metastasen in der Wirbelsäule.
      Mfg

  15. Guten Tag,

    ich habe einen Glomus Jugulare Tumor links mit Beteiligung von 7 Hirnnerven. Der Tumor wurde im Dezember 2016 mit Cyberknife bestrahlt und hat bisher seinen Wachstum eingestellt, eine OP wird von Seiten der Neurochirugie abgelehnt.
    Die Argumentation des Landesamtes für Soziales ist, dass es „Neubildung linkes Felsenbein mit Hirnnervenbesteiligung“ ist und gibt mir 40 % dafür.
    Gegen die Formulierung habe ich Widerspruch eingelegt und um „Neubildung wegen Tumorerkrankung am linken Felsenbein mit Hirnnervenbeteiligung“ gebeten sowie um Aufstockung auf 50 % wegen der Tumorerkrankung selbst.
    Zusammen mit den anderen Erkrankungen Wirbelsäule 20 GdB, Psychische Minderbelastung 20GdB und Großzehengelenksverschleiß 10 GdB wollte ich 55-60 GdB insgesamt haben.

    Jetzt kommt ein sehr frecher Brief vom Landesamt zurück, ich soll nachweisen, dass sich am Felsenbein ein neuer Tumor gebildet hat.
    Ich bin kein Mediziner und habe keine Ahnung, wo genau dieser Tumor sitzt und in den Arztberichten und MRT`s ist immer nur von Glomus Jugulare die Rede. Meine HNO Ärztin sagt, am Felsenbein…
    Welche Argmentation kann ich dem Landesamt noch entgegenbringen?
    Ich habe eine Tumor und er beeinträchigt mich sehr durch die Komprimierung der 7 Hirnnerven! Wo genau der Tumor sitzt ist egal, er ist da und schränkt mich ein.

    Vielen Dank.

    • Glomus Jugulare Tumor ist meistens ein gutartige Tumor (=Neubildung, Neoplasie), also kein Krebs.
      Bei Ihnen wurde behandelt und wächst nicht mehr. Deswegen haben Sie 40 GDB bekommen.
      Bei einer Schwerbehinderung wegen Krebs, wird nicht die tatsächliche Behinderung bewertet, sondern nur eine pauschale GdB-Einstufung aufgrund der Tumorart.
      Die GDBs verschiedenen Erkrankungen werden leider nicht addiert.
      Was Sie machen können ist Beweise zu liefern, dass der Tumor Sie beeinträchtigt, Berichte von Ärzten dass Sie Hörverlust, Tinnitus oder starke Schmerzen haben, dass Sie deswegen weiter behandelt werden.

  16. Leide an einem Plasmozytom (Knochenmarkskrebs) mit derzeit keinen Beeinträchtigungen (Gott sei Dank).

    Sie schreiben oben, dass bei einer diagnostizierten Krebserkrankung mindestens eine GdB von 50 % ausgesprochen wird. Wie kann ich das begründen, wo finde ich da eine Grundlage?

    Das Versorgungsamt hat mir lediglich 30 % zugesprochen.

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

    Heinz

    • Hallo,
      ich war überzeugt, dass es stimmt, mindestens 50 % bei allen diagnostizierten Krebserkrankungen. Leider habe ich kienen Nachweis dafür gefunden.
      Die GDB Tabelle wurde mehrfach geändert, in der aktuellen habe ich nur folgendes gefunden:
      16.4 Plasmozytom (Myelom)
      mit geringen Auswirkungen (keine wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand, keine Behandlungsbedürftigkeit, ohne Beschwerden, keine wesentliche Progredienz) 30-40

      mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) 50-70

      mit starken Auswirkungen (z. B. schwere Anämie, starke Schmerzen, Nierenfunktionseinschränkung) 80-100

      • Die versorgungsmedizinischen Grundsätze der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) von 2015 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales regelt in Teil B – GdS-Tabelle, dort B 1, S. 33:

        1 Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle

        a) Die nachstehend genannten GdS sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle die Teilhabe beeinträchtigenden körperlichen, geistigen und seelischen Störungen im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Beurteilungsspannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung.

        b) Bei Gesundheitsstörungen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, ist der GdS in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen.

        c) Eine Heilungsbewährung ist abzuwarten nach Transplantationen innerer Organe und nach der Behandlung von Krankheiten, bei denen dies in der Tabelle vorgegeben ist. Dazu gehören vor allen bösartige Geschwulstkrankheiten. Für die häufigsten und wichtigsten solcher Krankheiten sind im Folgenden Anhaltswerte für den GdS angegeben. Sie sind auf den Zustand nach operativer oder anderweitiger Beseitigung der Geschwulst bezogen. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre; kürzere Zeiträume werden in der Tabelle vermerkt. Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation oder andere Primärtherapie als beseitigt angesehen werden kann; eine zusätzliche adjuvante Therapie hat keinen Einfluss auf den Beginn der Heilungsbewährung. Der aufgeführte GdS bezieht den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung – z.B. lang dauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie – sind zu berücksichtigen. Bei den im Folgenden nicht genannten malignen Geschwulstkrankheiten ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Bis zum Ablauf der Heilungsbewährung – in der Regel bis zum Ablauf des fünften Jahres nach der Geschwulstbeseitigung – ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden für sich allein keinen GdS von wenigstens 50 bedingt, im Allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein GdS von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in höheren Stadien ein GdS von 80 angemessen. Bedingen der verbliebene Körperschaden oder die Therapiefolgen einen GdS von 50 oder mehr, ist der bis zum Ablauf der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.

        –Zitat Ende

        Ich lese das so, dass alle nicht in der Tabelle explizit bewerteten generell 50 bis 80 % zu bewerten sind. Das wäre dann Ihr Nachweis. Jetzt muss man nur manchen (auch Gerichten) beibringen, dass die gesamte Verordnung gilt, nicht nur die darin enthaltene Tabelle.

  17. Lungenkrebs T4 Leber und Niere Abest nach gewissen und 2 Iymhknoten heilung ausgeschlossen an der Wirbelsäüle ein ca8cm grosses Geschwür das auf die Nervrn drückt welche Behinderungsgrad wäre das habe 80p. bekommen ,es hat sich jetzt aber eine Verschlechterung eingestellt (Gdb80)

    • ich habe nicht alles verstanden, z.B. „Niere Abest nach gewissen“, was ist mit diesen 2 Lympknoten?

      Grad der Behinderung beim Auftretten von Metastasen ist mindestens 80.
      Wenn der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt wurde, es ist möglich eine Entfristung bei Versorgungsamt zu beantragen.
      Bei einer Verschlechterung ist möglich einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.

      Bei einigen Metastasen, wenn sie die Beweglichkeit beeintächtigen (z.B. Wirbelsäule), ist möglich, dass zusätzliche Merkmale vergeben werden, wie Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) und Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson)

  18. Renate Petschauer

    Ich hatte einen befristeten Schwerbehindertenausweis mit GdB 80 da ich 2x Krebs hatte ( 2002 + 2012) Ist es korrekt dass mir die kompletten GdB gestrichen wurden?

    • Wenn Sie jetzt geheilt sind und keine körperliche Behinderung haben, ja.
      Wenn Sie aber an Folgen z.B. einer OP leiden, legen Sie ein Widerspruch ein.

  19. können Sie mir bitte sagen, in welchen Paragraphen sthet, dass
    1. dopppelter Km-Satz bereits ab GdB 70 gewährt wird
    2. stimmt das mit den 2 Jahre? Die Rv hat mir mitgeteilt, es wären drei Jahre früher.
    Bitte um schnelle Antwort
    Elina

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